Wertgutachten

 

Nach einem Unfall zählt ihr Fahrzeug als Unfallfahrzeug und erfährt dadurch eine merkantile Wertminderung. Diese Autos erzielen in der Regel geringere Summe bei einem Verkauf. Um diesen Betrag auszugleichen, wird in den meisten Fällen eine variable Summe von der Versicherung ausgezahlt, um die Wertminderung abzufangen.

 

Bei einem Unfall mit Totalschaden ist ein Wertgutachten unerlässlich. Der Gutachter muss den Restwert des Unfallautos ermitteln. Die Entschädigungssumme errechnet sich nämlich nach dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs.

 

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte zahlen muss, um einen gleichwertigen Ersatz für sein Unfallauto zu erhalten. Der Restwert wird vom Gutachter ermittelt und gibt an, zu welchem Preis, das Unfallauto noch verkauft werden kann.

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